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Ortsveränderliche elektrische Geräte


Was viele Unternehmen und Selbständige nicht wissen:

alle in ihrem Betrieb oder Büro vorhandenen Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zum Kofferradio, sofern die    Geräte ortsveränderlich sind, unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen nach GUV 2.10.(GUV-VA2)           
Diese Sicherheitsüberprüfungen sind zwingend notwendig und unterliegen den Gesetzen der Unfallkassen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Elektrogeräte sind nach GUV 2.10 regelmäßig zu überprüfen. Danach müssen ortsveränderliche Elektrogeräte und Betriebsmittel regelmäßig von Elektrofachkräften mit geeigneten Prüfgeräten überprüft und protokolliert werden.





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