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Ortsveränderliche
elektrische Geräte
Was viele
Unternehmen und
Selbständige nicht wissen:
Diese
Sicherheitsüberprüfungen sind zwingend
notwendig und unterliegen den
Gesetzen der Unfallkassen. Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel und
Elektrogeräte sind nach GUV 2.10 regelmäßig zu
überprüfen. Danach müssen
ortsveränderliche Elektrogeräte und Betriebsmittel
regelmäßig von
Elektrofachkräften mit geeigneten Prüfgeräten
überprüft und protokolliert
werden.
alle in ihrem Betrieb oder Büro vorhandenen Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zum Kofferradio, sofern die Geräte ortsveränderlich sind, unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen nach GUV 2.10.(GUV-VA2) |
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